Gegen Marken- und Produktpiraterie

Zum Schutz
der gewerblichen Schutzrechte ihrer Aussteller hat die bauma einen umfassenden
Maßnahmenkatalog aufgestellt. Neben einer Anti-Plagiats-Klausel in den
Teilnahmebedingungen und einem generellen Fotografierverbot, stellt sie dem
Zoll und dem Deutschen Patent- und Markenamt einen Infostand im Eingang West (EW.28) zur Verfügung.
Auf Betreiben der Messe München hält sich das Landgericht
München darüber hinaus für die bauma Gerichtstermine frei. So können
einstweilige Verfügungen beschleunigt erwirkt werden. Der jeweilige
Antragssteller sollte auf der Antragsschrift deutlich vermerken, dass es sich
um eine eilige Messesache handelt, sowie die betreffende Messe bauma und deren
Laufzeit angeben.
Bitte
beachten Sie das Informationsblatt mit einer Liste von
Patentanwälten, sowie nützlichen Links zum Thema.
Informationsblatt Schutzrechte (pdf)