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Gegen Marken- und Produktpiraterie
Messe München GmbH
Zum Schutz
der gewerblichen Schutzrechte ihrer Aussteller hat die bauma einen umfassenden
Maßnahmenkatalog aufgestellt. Neben einer Anti-Plagiats-Klausel in den
Teilnahmebedingungen und einem generellen Fotografierverbot, stellt sie dem
Zoll und dem Deutschen Patent- und Markenamt einen Infostand im Eingang West (EW.28) zur Verfügung.Auf Betreiben der Messe München hält sich das Landgericht München darüber hinaus für die bauma Gerichtstermine frei. So können einstweilige Verfügungen beschleunigt erwirkt werden. Der jeweilige Antragssteller sollte auf der Antragsschrift deutlich vermerken, dass es sich um eine eilige Messesache handelt, sowie die betreffende Messe bauma und deren Laufzeit angeben. Bitte beachten Sie das Informationsblatt mit einer Liste von Patentanwälten, sowie nützlichen Links zum Thema. |