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Tipps, Termine und Fristen

Für Aussteller der bauma haben wir hier eine Übersicht zu den wichtigsten Terminen, Fristen und Richtlinien vor, während und nach der Messe zusammengetragen.

Termine & Fristen

FristenTermineAnsprechpartner

13. März 2023

Start der Anmeldephase für Hauptaussteller und Mitaussteller

bauma Projektleitung
exhibiting@bauma.de

30. Januar 2024

Anmeldeschluss / Platzierungsbeginn

bauma Projektleitung
exhibiting@bauma.de

voraussichtlich Sommer / Herbst 2024

Die zur Veranstaltung zugelassenen Aussteller können mit ihrer Zulassung / Rechnung im Sommer / Herbst 2024 rechnen.

Für die digitale Rechnungstellung lautet die Absendeadresse: noreply.electronicinvoice@messe-muenchen.de

bauma Projektleitung
exhibiting@bauma.de

Herbst 2024

Livegang Aussteller-Shop

bauma Projektleitung
exhibiting@bauma.de

Herbst 2024

Livegang Ticketshop

bauma Projektleitung
exhibiting@bauma.de

13. Dezember 2024

Anmeldeschluss für Mitaussteller

bauma Projektleitung
exhibiting@bauma.de

15. Januar 2025

Zahlungsziel Zulassungsrechnungen

bauma Projektleitung
exhibiting@bauma.de

28. bis 29. Januar 2025

Mediendialog für Aussteller und Journalisten

Presse
press.shows@messe-muenchen.de

03. März 2025, 08:00 Uhr

Beginn Aufbau im Freigelände

Technischer Aussteller-Service (TAS), Abteilung 1
tas1@messe-muenchen.de

26. März 2025, 08:00 Uhr

Beginn Aufbau in den Hallen (ausgenommen B0)

Hallen A4 – A6, B4 – B6, C4 – C6, Eingang Ost und Nord-Ost
Technischer Aussteller-Service (TAS), Abteilung 2
tas2@messe-muenchen.de

Hallen A1 – A3, B1 – B3, C1 – C3, Eingang West
Technischer Aussteller-Service (TAS), Abteilung 3
tas3@messe-muenchen.de

04. bis 06. April 2025
Täglich 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Zeitraum Aufbau Halle B0

06. April 2025, 18:00 Uhr

Ende Aufbau in den Hallen (ausgenommen B0)

Hallen A4 – A6, B4 – B6, C4 – C6, Eingang Ost und Nord-Ost
Technischer Aussteller-Service (TAS), Abteilung 2
tas2@messe-muenchen.de

Hallen A1 – A3, B1 – B3, C1 – C3, Eingang West
Technischer Aussteller-Service (TAS), Abteilung 3
tas3@messe-muenchen.de

06. April 2025, 20:00 Uhr

Ende Aufbau im Freigelände

Technischer Aussteller-Service (TAS), Abteilung 1
tas1@messe-muenchen.de

13. April 2025 nach Veranstaltungsende bis 15. April 2025, 18:00 Uhr

Zeitraum Abbau Halle B0

13. April 2025, 16:30 Uhr

Beginn Abbau im Freigelände

Technischer Aussteller-Service (TAS), Abteilung 1
tas1@messe-muenchen.de

13. April 2025, nach Veranstaltungsende

Beginn Abbau in den Hallen (ausgenommen B0)

Hallen A4 – A6, B4 – B6, C4 – C6, Eingang Ost und Nord-Ost
Technischer Aussteller-Service (TAS), Abteilung 2
tas2@messe-muenchen.de

Hallen A1 – A3, B1 – B3, C1 – C3, Eingang West
Technischer Aussteller-Service (TAS), Abteilung 3
tas3@messe-muenchen.de

13. April 2025,
nicht vor 18:30 Uhr

Einlass für Messebauunternehmen und Lieferanten

Abteilung Security, Logistics and Traffic
lt@messe-muenchen.de

23. April 2025, 18:00 Uhr

Ende Abbau in den Hallen (ausgenommen B0)

Hallen A4 – A6, B4 – B6, C4 – C6, Eingang Ost und Nord-Ost
Technischer Aussteller-Service (TAS), Abteilung 2
tas2@messe-muenchen.de

Hallen A1 – A3, B1 – B3, C1 – C3, Eingang West
Technischer Aussteller-Service (TAS), Abteilung 3
tas3@messe-muenchen.de

30. April 2025, 18:00 Uhr

Ende Abbau im Freigelände

Technischer Aussteller-Service (TAS), Abteilung 1
tas1@messe-muenchen.de

Ab Juli / August 2025

Versand der Abschlussrechnungen
e-Billing Rechnungen werden über die E-Mail-Adresse no-reply.electronicinvoice@messe-muenchen.de verschickt.

bauma Projektleitung
exhibiting@bauma.de

Weitere Termine und Fristen werden im Laufe der Zeit sukzessive ergänzt.

Hilfsmittel des AUMA

Für Ihre ersten Schritte zu einer erfolgreichen Planung und Teilnahme an der bauma 2025 stellt der Ausstellungs- und Messe-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft e.V. (AUMA) Ihnen hilfreiche Unterlagen zur Verfügung:

AUMA-Praxis-Broschüre „Erfolgreiche Messebeteiligung“

In der umfassenden AUMA-Praxis-Broschüre „Erfolgreiche Messebeteiligung“ finden Sie fundierte Informationen zu allen wesentlichen Aspekten, die Sie für einen gelungenen Messeauftritt beachten müssen.

» Jetzt AUMA-Praxis-Broschüre herunterladen (PDF)

AUMA-Checkliste „Messebeteiligung“

Mit einer Checkliste zu allen entscheidenden Punkten bei der Messeplanung begleitet Sie der AUMA vor, während und nach der Messe. Die hilfreichen Angaben zur Zeitplanung verschaffen Ihnen einen guten Überblick darüber, was Sie wann erledigen sollten und welcher Arbeitsaufwand auf Sie zukommt.

» Zur AUMA-Checkliste „Messebeteiligung“ (PDF)

Patentschutz

Zugunsten Ihrer gewerblichen Schutzrechte treffen wir effektive Maßnahmen, um Ihre Patente optimal vor Kopien und Vervielfältigungen zu schützen.

Umfassender Rechteschutz für Aussteller

Der Schutz Ihrer Rechte ist für uns entscheidend. Deshalb ist in unseren Teilnahmebedingungen eine Anti-Plagiats-Klausel enthalten, zu welcher sich alle Teilnehmer rechtlich verpflichten. Zudem gilt ein generelles Fotografieverbot, auf dessen Einhaltung wir ein besonderes Augenmerk legen.

Schnelle Gerichtstermine im äußersten Fall

Sollte es trotz größter Bemühungen und strikter Maßnahmen zu einem Plagiatsfall kommen, sichern wir Sie und Ihre Produkte mit kurzfristigen Gerichtsterminen ab: Diese hält das Landgericht München exklusiv auf Betreiben der Messe München frei. So können Sie im äußersten Fall einstweilige Verfügungen beschleunigt erwirken. Der Antragssteller vermerkt bitte auf der Antragsschrift deutlich, dass es sich um eine eilige Messesache der bauma handelt und gibt die Laufzeit der Messe an.

Ein Tipp: Bitte beachten Sie auch diesbezüglich unser Informationsblatt zu Schutzrechten. Dieses enthält weiterführende Informationen, Hilfestellungen und nützliche Links zum Thema.

Hinweis zur Einhaltung des musikalischen Urheberrechts

Wir möchten Sie vor bösen Überraschungen bewahren. Für Ihren Messeauftritt heißt das: Nicht angemeldete Musikwiedergaben können Schadenersatzansprüche der GEMA zur Folge haben (§ 97 Urheberrechtsgesetz).

Deshalb weisen wir Sie ausdrücklich darauf hin, dass auch auf der bauma die Rechtsvorschriften der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte GEMA gelten. Für musikalische Wiedergaben aller Art ist unter den Voraussetzungen des Urheberrechtsgesetzes deren Erlaubnis erforderlich. Kontaktieren Sie am besten direkt die GEMA, um sicherzustellen, dass Sie rechtskonform handeln:

Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA)
Generaldirektion Berlin
Postanschrift: GEMA, Postfach 30 12 40, 10722 Berlin
kontakt@gema.de
www.gema.de

Informationen zu den aktuellen Voraussetzungen und Tarifen erhalten Sie auch auf der Internetseite der GEMA.